Medienrecht ist immer auch Grundrechtsarbeit. Wer Persönlichkeitsrechte schützt, Pressefreiheit verteidigt oder gegen digitale Übergriffe vorgeht, arbeitet am Kern dessen, was eine offene Gesellschaft zusammenhält. Als Rechtsanwalt mit über 27 Jahren Erfahrung im Medien- und Urheberrecht bringe ich diese Haltung in meine tägliche Arbeit ein — und engagiere mich darüber hinaus für den Schutz von Grund- und Menschenrechten.
Die Digitalisierung hat die Angriffsfläche auf persönliche Rechte vervielfacht. Bilder werden ohne Einwilligung veröffentlicht, private Informationen gezielt gestreut, Deepfakes erzeugen falsche Realitäten. Cybermobbing, Hassrede und Doxxing können Existenzen zerstören — oft schneller, als das Recht reagiert.
Ich berate und vertrete Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Persönlichkeitsrechte: von der Löschung rechtswidriger Inhalte über Unterlassungsansprüche bis hin zu Schadensersatzforderungen. Dabei nutze ich die Instrumente des Medien-, Urheber- und Zivilrechts — und wo nötig auch den Eilrechtsschutz durch einstweilige Verfügungen.
Pressefreiheit ist kein Selbstläufer. Journalisten, Blogger und Whistleblower sehen sich zunehmend mit strategischen Einschüchterungsklagen konfrontiert — sogenannten SLAPP-Klagen —, die nicht der Rechtsdurchsetzung dienen, sondern der Einschüchterung. Gleichzeitig müssen auch die Rechte derjenigen gewahrt werden, über die berichtet wird: Falsche Tatsachenbehauptungen, erfundene Zitate oder manipulierte Darstellungen verletzen Persönlichkeitsrechte und erfordern konsequentes Vorgehen.
Ich vertrete beide Seiten: Medienschaffende, die ihre Berichterstattung verteidigen müssen, ebenso wie Betroffene, die gegen falsche oder rechtswidrige Berichterstattung vorgehen wollen — einschließlich Gegendarstellungsansprüchen und Löschung aus Online-Archiven.
Die EU-KI-Verordnung, die Datenschutz-Grundverordnung und das Digitale-Dienste-Gesetz schaffen neue Rahmenbedingungen für den Schutz individueller Rechte in der digitalen Welt. Gleichzeitig werfen sie komplexe Fragen auf: Was darf künstliche Intelligenz mit meinem Bild machen? Wer haftet, wenn ein Algorithmus diskriminiert? Wie wehre ich mich gegen die rechtswidrige Verarbeitung meiner Daten?
An der Schnittstelle von Medienrecht, Persönlichkeitsrecht und Technologie berate ich Privatpersonen und Unternehmen zu ihren Rechten und Pflichten in der digitalen Welt.
Menschenrechtsarbeit endet nicht an der Kanzleitür. Ich bin überzeugt, dass Anwälte eine besondere Verantwortung tragen — nicht nur als Vertreter ihrer Mandanten, sondern auch als Teil einer demokratischen Gesellschaft, die auf Rechtsstaatlichkeit und den Schutz individueller Freiheiten angewiesen ist.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit setze ich mich für den Zugang zum Recht und die Stärkung von Grundrechten ein. Wenn Sie ein Anliegen haben, das an der Schnittstelle von Medienrecht und Menschenrechten liegt — sprechen Sie mich an.
Sie sind betroffen von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung, Einschüchterungsklagen oder digitalen Übergriffen? Ich berate Sie — vertraulich, persönlich und mit der nötigen Konsequenz.